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Bernhardt

15.10.2010 07:22:50 Uhr

TOPMELDUNG – Widerspruchsfrist gegen Google Street View läuft ab !!!

[b]Nachträglicher Einspruch gegen Aufnahmen weiter möglich[/b]

Als Google im Sommer ankündigte, den Dienst Street View noch in diesem Jahr für deutsche Städte freizuschalten, war der Proteststurm gewaltig - und er ist es immer noch. Datenschützer und viele Bürger sehen die Privatsphäre in höchster Gefahr.

Sonderfall Deutschland

Denn Google will alle Häuserfassaden von Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal frei zugänglich im Internet darstellen. Als Erweiterung von Google Maps soll Street View virtuelle Spazierfahrten durch ganze Städte erlauben. In weiten Teilen von Nordamerika und Europa ist das bereits möglich.


In Deutschland einigten sich Datenschützer und Google auf eine besondere Lösung: Vorab konnten Betroffene der Darstellung ihrer Häuser widersprechen. [b]Diese Frist endet heute um 24 Uhr.[/b] Alle Anträge auf Unkenntlichmachung, die bis dahin eingegangen sind, werden noch vor dem Start von Street View in Deutschland umgesetzt. Doch auch danach können Menschen, die in den oben genannten Städten wohnen oder dort ein Gebäude besitzen, Widerspruch einlegen. Allerdings kann es dann sein, dass die Fassaden bereits einige Zeit online zu sehen sind, bevor sie entfernt werden.

[b]Einspruch jederzeit möglich[/b]

Wer heute noch oder erst später Widerspruch einlegen möchte, kann dies auf zwei Wegen tun. Google selbst empfiehlt die elektronische Methode über die Webseite www.google.de/streetview(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) . Dort findet sich ein Online-Formular. Teilnehmer erhalten einen Verifizierungs-Code per Post, den sie auf einer bestimmten Internetseite eingeben müssen. Die Adresse teilt Google per E-Mail mit.

Die andere Möglichkeit, zu widersprechen, ist der Postweg. Betroffene senden einen Brief mit der Adresse des Gebäudes an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

[b]Musterbrief für den Wiederspruch:[/b] http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/MusterwiderspruchGoogleStreetview-PDF.html



Kann Google das Haus nicht eindeutig identifizieren, fragt das Unternehmen mit einem Formular nach näheren Angaben zum Objekt. Dieses müssen Betroffene ausfüllen und wiederum an Google schicken. Der Datenschützer Johannes Caspar weist daraufhin, dass der Konzern auf den genannten Wegen ebenfalls Widersprüche von Bürgern annimmt, die nicht in den 20 genannten Städten wohnen.


Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz hatte den Kompromiss über den Vorabwiderspruch mit Google ausgehandelt. So können künftig Betroffene bereits jetzt reagieren, sollte Street View irgendwann weitere Regionen Deutschlands zeigen. \"Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun\", so Caspar.


Ein Klick gegen unerwünschte Bilder

Eine dritte Möglichkeit, Widerspruch fristlos einzulegen, besteht erst, wenn Street View schon gestartet ist. Sollten Betroffene ein Objekt erst im Nachhinein unkenntlich machen wollen, klicken sie in Street View auf den Knopf \"Ein Problem melden\" unter der jeweiligen Aufnahme.

Google selbst versichert, diese Aufträge innerhalb weniger Tage zu bearbeiten. Wann genau Street View für Deutschland überhaupt verfügbar sein wird, konnte Google auf Nachfrage von heute.de immer noch nicht sagen. Sicher ist nur, dass der Dienst hierzulande noch in diesem Jahr online geht.

Unklare Zahl an Widersprüchen

Auch auf Anfragen zur genauen Zahl der bisher eingegangenen Vorabwidersprüche reagiert das Unternehmen ausweichend. \"Derzeit können wir noch keine seriöse Angabe über die Zahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung abgeben. So wurden zum Beispiel Anträge doppelt eingereicht. Ebenso lief auf den kommunizierten Adressen Spam auf. Sobald die eindeutige Anzahl der Anträge feststeht, werden wir sie veröffentlichen\", so Lena Wagner von Google Deutschland. In den nächsten Tagen dürfe man damit aber nicht rechnen.


Das Verbraucherschutzministerium schätzt, dass bisher mehrere hunderttausend Bürger Widerspruch eingelegt haben. Bundesministerin Ilse Aigner wirft Google mangelnde Transparenz vor und bedauert, dass das Unternehmen immer noch keine Angaben machen will.



quelle: heute.de


Dieser Beitrag wurde von b am 18.05.2011 um 11:09 Uhr editiert.

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