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31.07.2011 10:31:44 Uhr

Re: Lokführer will...

X dein Argument mit dem Job hört sich so an wie zu sagen "Die Frau ist selbst schuld, das sie vergewaltigt wurde, weil sie sich aufreizend angezogen hat."

Und einen Menschen kurz vor seinem Tode zu sehen, der einem evtl. noch in die Augen schaut, und man kann keinerlei Macht hat noch etwas dagegen zu tun, hat rein gar nichts mit Berufswahl und "vorher wissen" zu tun.

Es gibt genut alternative Möglichkeiten sich das Leben zu nehmen, als sich vor einen Zug zu schmeissen. Diese Tötungsart ist einfach feige.

Und da der Zugführer für den Selbtmord genauso wenig kann wie die Eltern oder Angehörigen (aber einen schwereren Schaden davon trägt) ist es richtig das entweder die Versicherung oder falls nicht vorhanden die Angehörigen zahlen müssen. Zumindest an den Lokführer.

Ob die Angehörigen auch die anderen Kosten (Schaden durch Zugausfall, Reinigungskosten, Reperatur usw.) übernehmen sollten, kommt auf den Fall an.

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