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04.08.2011 19:21:36 Uhr

Entschädigung Magnus G.

Magnus G. der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Mörder von Jakob von Metzler hat heute eine Entschädigung von 3000? zugesprochen bekommen, da ihm damals Folter angedroht wurde.

Ihm wurde die Folter angedroht, weil er nicht sagen wollte ob Jakob noch lebt oder nicht und wo er ihn versteckt hat.

Der Polizist der ihm Folter androhte wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest das die Behandlung von Gäfgen war rechtswidrig waren und gegen die Menschenrechte verstiess. Allerdings war der Anspruch auf ein faires Verfahren nicht verletzt.

Nun wurde Gäfgen wie gesagt eine Entschädigung in Höhe von 3000 ? zugesprochen.
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Ich finde das absolut richtig, den selbst wenn jemand 100 Kinder umgebracht hat, haben für Ihn die selben staatlichen Regeln zu gelten wie für einen Ladendieb.

Ich finde es auch richtig das er die Entschädigung zugesprochen bekommen hat.

Ob es moralisch richtig ist sei dahin gestellt.
Aber das Gesetz sieht für ihn eine Freiheitsstrafe vor und keine Folter.
Das Folterverbot ist eines der wichtigsten Menschenrechte, deshalb hat es ohne Ausnahme zu gelten.

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